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"Wir haben eh genug Geld am Girokonto"

In diesem Artikel betrachten wir kurz den Stehsatz „Aber wir haben eh genug Geld am (Giro)konto“, welcher im Gemeinderat in Steinakirchen immer wieder fällt. Welche Aussagekraft hat der Girokontostand aber tatsächlich in einem Gemeindehaushalt?

Die Bedeutung des Girokontos

Kurzum: keine.

Die Gründe dafür liegen sowohl in den allgemeinen Aspekten einer Finanzgebarung als auch in speziellen Umständen eines Gemeindehaushaltes:

  • Wie in jedem Unternehmen und auch jedem Privathaushalt stellt ein Girokonto immer eine unter Umständen stark verfälschte Momentaufnahme dar und ist stark davon abhängig, wann bestimmte Zahlungen stattfinden. Wird ein Gehalt beispielsweise pünktlich am Monatsende überwiesen (für den Folgemonat), die großen Zahlungen wie Miete, Versicherungen usw. aber erst kurz nach Monatsanfang, so weist ein Girokonto am Monatsende einen trügerisch hohen Stand aus. Ein anderes Beispiel: wird eine große Anschaffung getätigt, diese aber mit einem langen Zahlungsziel erst zu einem etwas späteren Zeitpunkt bezahlt, weist das Girokonto zwar zwischendurch einen noch hohen Stand aus, das darauf befindliche Geld ist aber nicht mehr „verfügbar“, da es bereits für eine Zahlung reserviert ist.
  • Die Einnahmen von Gemeinden, vor allem von strukturschwachen Gemeinden, hängen sehr stark von Transferzahlungen des Landes und vor allem des Bundes ab (z.B. die Ertragsanteile oder zahlreiche (Projekt-)Förderungen. Diese Transferzahlungen werden aber nicht wie Gehälter gleichverteilt über das Jahr überwiesen, sondern folgen anderen Zyklen mit variierenden Höhen. Darüber hinaus werden die meisten dieser Transferzahlungen einmal jährlich „aufgerollt“, das heißt Überzahlungen oder Unterzahlungen ausgeglichen (bei den Ertragsanteilen beispielsweise im März). Ähnlich verhält es sich mit Transferzahlung in die andere Richtung (also Ausgaben) vor allem an das Land NÖ (z.B. den Beiträgen zum Krankenhausfonds oder der Sozialhilfe).
  • (Große) Projekte (z.B. Strassenbau, Gebäudeprojekte) werden in vielen Fällen nicht rechtzeitig mit Jahresende von den durchführenden Firmen abgerechnet, sondern erst im Folgejahr. Dadurch entsteht oft eine Diskrepanz zwischen den dafür bereits vorhandenen/vorgesehenen Einnahmen (aus Eigenmitteln oder Förderungen) und der tatsächlichen Begleichung der Rechnungen.
  • Im Speziellen der Stichtag 31.12. (zu dem der Rechnungsabschluss erstellt wird) hat aufgrund dieser Asynchronitäten aus Sicht eines Kontostandes keinerlei sinnvolle Bedeutung.

Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015)

Mit der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) wurde die Darstellung der Gemeindefinanzen den zeitgemäßen Anforderungen an eine transparente, nachvollziehbare und planbare Haushaltsführung angepasst. Die zuvor eingesetzte Form der Buchhaltung, die sogenannte Kammeralistik, war in vielerlei Hinsicht unzureichend, da sie im Wesentlichen nur eine Ein- und Ausgabenrechnung abbildete.

Mit der VRV 2015 wurde der Ein- und Ausgabensicht (der Finanzgebarung) nun auch eine Ergebnisrechnung sowie eine Bilanzdarstellung zur Seite gestellt.

Für die Gemeinden und die Gemeindemandatare besteht nun die große Herausforderung, diese verfügbaren Instrumente sinnvoll einzusetzen und die Kennzahlen, die sich aus diesen Instrumenten ergeben, auch richtig zu interpretieren und daraus für die Zukunft wichtige Schlüsse abzuleiten.

Die Herausforderung wird es nun sein, die viele Jahrzehnte etablierte „Girokonto-Sicht“ durch adäquate Sichten auf Basis der Finanzgebarung und Ergebnisrechnung zu ersetzen.

Unter Aussendungen finden Sie in unseren Gemeindesplittern jeweils aktuelle Informationen zu der finanziellen Lage der Gemeinde.

Die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 können Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes nachlesen.