Was verdient der Bürgermeister und der Gemeinderat (2025)?
Die Höhe des monatlichen Bezugs (Gehalts) des Bürgermeisters beträgt in Abhängigkeit von der Größe der Gemeinde einen festgelegten Prozentsatz des Bezugs eines Mitgliedes des Nationalrates (2025 € 11.209,27 brutto). In Steinakirchen sind das 48% (in Gemeinden von 2501 bis 3500 Einwohner) und somit € 5380,45 brutto (14 Gehälter).
Die Höhe der Bezüge (Gehalt) der Vizebürgermeisterin und der (geschäftsführenden) Gemeinderätinnen wird durch eine Verordnung des Gemeinderats festgelegt. Der Gemeinderat kann die Bezüge in bestimmten Schwankungsbreiten ebenfalls in Abhängigkeit vom (erhöhten) Bezugs eines Mitgliedes des Nationalrates (Ausgangsbetrag) , welche durch das NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetz vorgeben sind:
- für die Vizebürgermeisterin bis zu 21 % vom Ausgangsbetrag
- die Mitglieder des Gemeindevorstandes bis zu 12,5 % vom Ausgangsbetrag
- die Vorsitzenden der Gemeinderatsausschüsse bis zu 6,25 % vom Ausgangsbetrag (sofern die Vorsitzenden nicht gleichzeitig auch Mitglied des Gemeindevorstands sind)
- die Mitglieder des Gemeinderates bis 3,25 %, mindestens jedoch 1,25 % des Ausgangsbetrag
Die Organe des Gemeinderat von Steinakirchen erhalten folgende Bezüge 2025 (jeweils 12 Gehälter):
- Vizebürgermeisterin 2042,82 EUR
- Mitgliedern des Gemeindevorstandes 449,42 EUR
- Vorsitzende der Gemeinderatsausschüsse 224,71 EUR
- Mitglieder des Gemeinderates 122,57 EUR
Die Gesamtbezüge aller Mandatare können Sie in den Rechnungsabschlüssen und Haushaltsvoranschlägen der Gemeinde nachlesen.