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Was verdient der Bürgermeister und der Gemeinderat?

Die Höhe des monatlichen Bezugs des Bürgermeisters beträgt in Abhängigkeit von der Größe der Gemeinde einen festgelegten Prozentsatz des Bezugs eines Mitgliedes des Nationalrates (2019 € 8.930,90 brutto). In Steinakirchen sind das 35% und somit € 3125,82 brutto.

 

Die Höhe der Bezüge der Vizebürgermeisterin und der (geschäftsführenden) Gemeinderätinnen wird durch eine Verordnung des Gemeinderats festgelegt. Der Gemeinderat kann die Bezüge in bestimmten Schwankungsbreiten in Abhängigkeit vom Bezug des Bürgermeisters festlegen, welche durch das NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetz vorgeben sind:

  • für die Vizebürgermeisterin bis 50 % des Bezugs des Bürgermeisters
  • die Mitglieder des Gemeindevorstandes bis 30 % des Bezugs des Bürgermeisters
  • die Vorsitzenden der Gemeinderatsausschüsse bis 15 % des Bezugs des Bürgermeisters (sofern die Vorsitzenden nicht gleichzeitig auch Mitglied des Gemeindevorstands sind)
  • die Mitglieder des Gemeinderates bis 7,5 %, mindestens jedoch 3 % des Bezugs des Bürgermeisters

 

Der Gemeinderat von Steinakirchen hat zuletzt 2015 mit den Stimmen der ÖVP folgende Bezüge festgelegt:

  • Die monatliche Entschädigung des Vizebürgermeisters beträgt 50 % des Bezuges des Bürgermeisters.
  • Den Mitgliedern des Gemeindevorstandes mit Ausnahme des Vizebürgermeisters gebührt eine monatliche Entschädigung von 11 % des Bezuges des Bürgermeisters.
  • Den Mitgliedern des Gemeinderates gebührt eine monatliche Entschädigung in der Höhe von 3 % des Bezuges des Bürgermeisters.
  • Den Vorsitzenden der Gemeinderatsausschüsse gebührt eine monatliche Entschädigung von 5,5 % des Bezuges des Bürgermeisters.