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Gemeindefinanzen - Der Rechnungsabschluss

Der Rechnungsabschluss (RA) ist das Gegenstück zum Haushaltsvoranschlag (VA, oft auch als Budget bezeichnet). In diesem weist der Bürgermeister gegenüber dem Gemeinderat die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des abgelaufenen Haushaltsjahres aus und stellt diese den budgetierten Zahlen des Haushaltsvoranschlages gegenüber.

Größere Abweichungen bei Einnahmen oder Ausgaben müssen begründet werden, da der Bürgermeister vor allem hinsichtlich der Ausgaben an die Obergrenzen des Haushaltsvoranschlages gebunden ist und diese nicht ohne Gemeinderatsbeschluss eigenmächtig überschreiten darf.

Als wesentliche Kennzahl des Rechnungsabschlusses wird als Saldo aller Einnahmen und Ausgaben ein Überschuss oder Abgang festgestellt. Ziel der Haushaltsführung von Gemeinden ist grundsätzlich stets ein ausgewogener Haushalt. Gemeinsam mit den Einnahmen und Ausgaben werden auch der aktuelle Schuldenstand der Gemeinde und die Entwicklung der Vermögenswerte der Gemeinde dargestellt. Dem Gemeinderat obliegt es, den Rechnungsabschluss zu genehmigen und diesen damit für formal und rechnerisch richtig zu befinden, oder für Korrekturen zurückzuweisen.

Der Rechnungsabschluss ist bis Ende April für das jeweils vorangegangen Haushaltsjahres fertigzustellen.